Buchstabe Z

Zuschlagsfrist

Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Auftraggeber den Zuschlag erteilen muss, solange die Angebote noch gültig sind (Bindefrist der Bieter). Nach §62 VgV ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bieter unverzüglich über die Zuschlagsentscheidung zu informieren. Läuft die Bindefrist der Angebote ab, bevor der Zuschlag erteilt ist, kann der Auftraggeber Bieter um Verlängerung bitten; eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Quellen: §62 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
Im Vergabe-Archiv nach »Zuschlagsfrist« suchen →

Verwandte Begriffe

Zero-Day-Exploit Zero Knowledge Proof Zero Trust ZTNA Zugangsprivileg

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @