Buchstabe Z

Zuverlässigkeitsprüfung (Bieterprüfung / Zuverlässigkeitsüberprüfung)

Die Zuverlässigkeitsprüfung ist ein Schritt der Eignungsprüfung, bei dem öffentliche Auftraggeber feststellen, ob ein Bieter die persönlichen und unternehmensbezogenen Voraussetzungen erfüllt, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erwarten lassen. Geprüft wird insbesondere das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie die Eintragung im Wettbewerbsregister. Für IT-Hochsicherheitsprojekte können Zuverlässigkeitsprüfungen des Personals auch sicherheitsbehördliche Überprüfungen (Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) als Anforderung umfassen.
Quellen: §123 GWB Ausschlussgründe, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt: Wettbewerbsregister
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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