Buchstabe Z

Zuwendungen

Zuwendungen sind staatliche Finanzierungsbeiträge (Fördermittel, Subventionen, Zuschüsse), die einem Empfänger für einen bestimmten Verwendungszweck gewährt werden; sie unterliegen dem Zuwendungsrecht (§§23, 44 BHO) und können eigene Vergabepflichten auslösen. Zuwendungsempfänger, die keine öffentlichen Auftraggeber sind, müssen nach den Nebenbestimmungen (ANBest-P, ANBest-GK) bei bestimmten Auftragswerten Wettbewerb herstellen und Vergabevorschriften einhalten. In IT-Förderprojekten ist die Dokumentation vergabekonformer Beschaffung häufig Prüfungsgegenstand bei Verwendungsnachweisen.
Quellen: §44 BHO, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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