Zweistufiges Vergabeverfahren
Ein zweistufiges Vergabeverfahren trennt Eignungsprüfung (Teilnahmewettbewerb, Stufe 1) und Angebotswertung (Stufe 2) zeitlich und inhaltlich. Nur die in Stufe 1 für geeignet befundenen Bewerber erhalten in Stufe 2 die Aufforderung zur Angebotsabgabe; das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind klassische Beispiele. Die Zweistufigkeit reduziert den Aufwand für Bieter, da nur qualifizierte Unternehmen vollständige Angebote erarbeiten müssen.
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