Die Verordnung (EU) 2022/2554 gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar. Wir klären, wo Ihre Organisation gegenüber den fünf Säulen steht, und machen die Stellen prüfungsfest, an denen es in der Praxis klemmt: IKT-Verträge, Informationsregister und Ausstiegsstrategien.
Unser Schwerpunkt ist die Schnittstelle, die andere auslassen: DORA in der Beschaffung. Wir verbinden Vergabe- und IT-Sicherheitskompetenz, damit Anforderungen nicht nur im Konzept stehen, sondern im Vertrag mit dem Dienstleister. Teil unseres Cyber-Security-Portfolios.
DORA (Digital Operational Resilience Act) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Erfasst sind nahezu alle beaufsichtigten Finanzunternehmen, darunter Banken und Sparkassen, Versicherer, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Hinzu kommen IKT-Drittdienstleister, die für den Finanzsektor arbeiten, und die als kritisch eingestuften Anbieter unterliegen sogar einer eigenen europäischen Überwachung.
Der praktische Druck entsteht selten bei der Frage, ob man betroffen ist, sondern bei den Nachweisen: Das Informationsregister muss geliefert werden, Altverträge erfüllen die Pflichtinhalte nach Artikel 30 oft nicht, und für kritische oder wichtige Funktionen fehlen belastbare Ausstiegsstrategien. Genau dort setzen wir an.
Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Aufsichtsrechtliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrem Fachanwalt.
Jede Säule bekommt im Readiness-Check einen belegten Reifegrad, konkrete Lücken und eine Priorität.
Säule 4 entscheidet sich nicht im Konzept, sondern im Vertrag. Genau hier bringen wir Vergabe- und Sicherheitskompetenz zusammen.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Anwendungsbereich und Umfang, danach entscheiden Sie, ob und in welchem Zuschnitt die DORA Readiness für Sie passt.
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