Was ist ein Leistungsverzeichnis für Client-Hardware?

Die Beschaffung von PC und Notebooks gehört zu den häufigsten IT-Vergaben im öffentlichen Sektor, meist als Rahmenvereinbarung mit Abruf über mehrere Jahre. Was einfach klingt, wird an zwei Stellen anspruchsvoll: Die Anforderungen müssen produktneutral formuliert sein, und Nachhaltigkeit, Lieferung, Service und Rücknahme gehören sauber geregelt.

Unser Muster-LV liefert genau diese Struktur. Es beschreibt die technischen Anforderungen als Leistung statt als Fabrikat, wie es das Vergaberecht verlangt, und deckt Nachhaltigkeit, Rollout, Garantie und die Rücknahme der Altgeräte mit sicherer Datenlöschung ab.

Für wen geeignet?

Kommunen & Städte
Behörden & Ämter
Schulträger & Hochschulen
Kliniken & Eigenbetriebe

Leistungsumfang des Muster-LV Client-Hardware

Technische Anforderungen & Produktneutralität

Der häufigste und teuerste Fehler bei Hardware-Ausschreibungen ist die Nennung eines Fabrikats. Nach Paragraf 31 Absatz 6 der Vergabeverordnung darf die Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Marke oder Produktion verweisen, wenn das einzelne Anbieter bevorzugt oder ausschließt[1]. Unser Leistungsverzeichnis formuliert die Anforderungen deshalb als messbare Leistungsklassen: Prozessorleistung, Arbeitsspeicher, Speicher, Displaygröße und Auflösung, Anschlüsse und Akkulaufzeit, jeweils als Mindestwert statt als Gerätename.

So bleibt der Wettbewerb offen, und die Angebote werden trotzdem vergleichbar. Wir haben die Leistungsklassen aus realen Verfahren abgeleitet, damit Sie für Standardarbeitsplatz, mobiles Arbeiten und leistungsintensive Anwendungen jeweils ein passendes Profil haben.

Nachhaltigkeit & Gütezeichen

Umweltanforderungen sind bei der Beschaffung längst Standard und lassen sich rechtssicher über Gütezeichen abbilden. Nach Paragraf 34 der Vergabeverordnung dürfen öffentliche Auftraggeber Umweltzeichen wie den Blauen Engel oder das EU-Ecolabel fordern, müssen aber gleichwertige Nachweise akzeptieren[2]. Unser Leistungsverzeichnis verankert Energieeffizienz, Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Schadstoffarmut als Anforderung, mit Gütezeichen als Nachweis und der ausdrücklichen Öffnung für gleichwertige Belege.

Das ist nicht nur eine Umweltfrage, sondern auch eine wirtschaftliche: Geräte mit langer Ersatzteilverfügbarkeit und guter Reparierbarkeit senken die Gesamtkosten über den Lebenszyklus spürbar.

Lieferung, Rollout & Imaging

Ein Großteil der Hardware-Vergaben läuft als Rahmenvereinbarung mit Abruf. Unser Leistungsverzeichnis regelt deshalb das Mengengerüst, die Abrufmodalitäten, Lieferzeiten und Teillieferungen sowie den Umgang mit Preisanpassungen über die Laufzeit. Ohne diese Festlegungen entstehen im laufenden Betrieb regelmäßig Streit und Verzögerung.

Dazu kommen die Leistungen rund um die Inbetriebnahme: Aufspielen eines vorgegebenen Betriebssystem-Images, Asset-Kennzeichnung und Inventarisierung, Anlieferung an mehrere Standorte. Gerade bei Schul-IT und verteilten Verwaltungen entscheidet das über den tatsächlichen Aufwand Ihres eigenen Personals.

Garantie, Service & Ersatzteile

Was ein Gerät im Betrieb kostet, hängt weniger vom Anschaffungspreis ab als vom Service. Unser Leistungsverzeichnis fordert deshalb eine definierte Garantie- und Gewährleistungslaufzeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, einen Vor-Ort-Service und die Bereitstellung von Ersatzgeräten während der Reparatur.

Wir haben diesen Abschnitt bewusst konkret gehalten, weil pauschale Zusagen wie „umfassender Support" im Streitfall wertlos sind. Erst messbare Zeiten und klare Zuständigkeiten geben Ihnen im Betrieb eine Handhabe. Wer reale Vergabeunterlagen zu Hardware-Beschaffungen einsehen möchte, findet Referenzdokumente im Vergabe-Archiv.

Rücknahme, Datenlöschung & Kreislauf

Am Ende des Lebenszyklus stehen zwei Pflichten, die oft vergessen werden: die Rücknahme der Altgeräte nach dem Elektrogesetz und die sichere Löschung der darauf gespeicherten Daten. Unser Leistungsverzeichnis verlangt eine dokumentierte, datenschutzkonforme Datenlöschung nach anerkannten Verfahren und die fachgerechte Rücknahme oder Wiederaufbereitung der Altgeräte.

Das schützt Sie vor zwei Risiken zugleich: dem datenschutzrechtlichen Risiko unzureichend gelöschter Datenträger und dem umweltrechtlichen Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Entsorgung. Beides gehört in die Ausschreibung, nicht in eine spätere Nachverhandlung.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: „Paragraf 31 VgV: Leistungsbeschreibung", gesetze-im-internet.de.
  2. Bundesministerium der Justiz: „Paragraf 34 VgV: Anforderung von Gütezeichen", gesetze-im-internet.de.
  3. Umweltbundesamt / Blauer Engel: „Nutzung des Blauen Engel in der Beschaffung", blauer-engel.de.

Technische Details

FormatMicrosoft Excel (.xlsx) + PDF
Umfangmehr als 35 Leistungspositionen
SpracheDeutsch
VergaberechtGWB, VgV (Paragraf 31 & 34), UVgO konform
NachhaltigkeitBlauer Engel, EU-Ecolabel, ElektroG
Stand2026 (regelmäßige Revision)
LieferungLieferung in 5 Werktagen
Hardware

Muster-LV: Client-Hardware (PC & Notebook)

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  • aus realen Hardware-Vergaben entwickelt
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  • Nachhaltigkeit & Gütezeichen
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