Was ist ein Leistungsverzeichnis für ein Einsatzleitsystem?

Das Einsatzleitsystem ist das System, das in einer integrierten Leitstelle den Notruf annimmt, den Einsatz disponiert, die Einsatzmittel alarmiert und den Vorgang dokumentiert. Es läuft rund um die Uhr, es darf nicht ausfallen, und es wird typischerweise für zehn bis fünfzehn Jahre beschafft. Entsprechend selten hat ein Haus Routine in dieser Vergabe.

Im Vergabe-Archiv zählen wir 42 Verfahren in den 24 Monaten bis September 2026, davon 25 eigenständige Vergaben. Ausgeschrieben haben unter anderem die Stadt Mannheim (Einsatzleitsystem und Kommunikationssystem der Integrierten Leitstelle), die Stadt Ulm (Optimierung und Erweiterung des Einsatzleitsystems) und die Landeshauptstadt Stuttgart im Zuge des Neubaus einer integrierten Leitstelle.

Wir haben dieses Leistungsverzeichnis mit Blick auf zwei Punkte geschrieben, an denen solche Projekte scheitern: die Schnittstellenlandschaft und die Umschaltung. Ein Parallelbetrieb zweier Leitstellensysteme ist nicht möglich, deshalb entscheidet das Umschaltkonzept über den Projekterfolg.

Für wen geeignet?

Städte & Landkreise
Feuerwehr & Rettungsdienst
Länder & Zweckverbände
Rettungsdienstträger
Kommunale IT-Dienstleister
Katastrophenschutz

Leistungsumfang des Muster-LV Einsatzleitsystem

Leitstellenprozess & Disposition

Der erste Abschnitt bildet den vollständigen Ablauf ab: Notrufannahme mit strukturierter Abfrage, Einsatzstichworte und Alarm- und Ausrückeordnung, Vorschlagsdisposition mit Berücksichtigung der Hilfsfrist, Status- und Ressourcenverwaltung, Einsatztagebuch und Nachbearbeitung. Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden als getrennte, aber verbundene Aufgabenbereiche geführt.

Wir fordern eine konfigurierbare Alarm- und Ausrückeordnung, die der Auftraggeber selbst pflegen kann, ohne den Hersteller zu beauftragen. Das ist der häufigste versteckte Kostenblock im Betrieb: Jede Änderung an Einsatzmitteln oder Wachbereichen führt sonst zu kostenpflichtigen Anpassungen.

Notruf, Kommunikation & Alarmierung

Die Notrufannahme ist regulatorisch bestimmt: Notrufe müssen unentgeltlich und ohne Rückgriff auf Zahlungsmittel möglich sein, und die Betreiber übermitteln die Angaben zum Anschluss und zum Standort des Anrufenden[1][2]. Das Leistungsverzeichnis fordert die Verarbeitung dieser Standortdaten, die Kartenanzeige der Notrufposition und den Umgang mit Notrufen ohne verwertbare Standortangabe.

Für Kommunikation und Alarmierung sind der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben[3], die digitale Alarmierung der Einsatzkräfte, die Ansteuerung von Sirenen sowie Rückfallwege bei Ausfall des Hauptweges ausgeschrieben. Jeder Alarmierungsweg wird mit Laufzeit und Quittungsverhalten beschrieben, nicht nur benannt.

Schnittstellen zu Kliniken, Fahrzeugen & Nachbarn

Die Schnittstellenlandschaft ist der aufwendigste Teil einer Leitstellenvergabe. Wir schreiben den Kapazitätsnachweis der Krankenhäuser, die Rettungsdienstdokumentation, die Anbindung von Telenotarztsystemen, Kartendienste und Geodaten, die Fahrzeugnavigation sowie den Datenaustausch mit Nachbarleitstellen als benannte Schnittstellen mit Richtung, Protokoll und Verantwortlichkeit aus.

Zusätzlich fordern wir die Zusage, dass Schnittstellen zu Drittsystemen ohne gesonderte Lizenzkosten bereitgestellt werden und dass der Auftraggeber die Einsatzdaten jederzeit in einem offenen Format exportieren kann. Ohne diese Zusage entsteht eine Bindung, die bei der nächsten Vergabe den Wettbewerb faktisch ausschließt.

Verfügbarkeit, Redundanz & Ausweichleitstelle

Für ein System, das den Notruf entgegennimmt, ist Verfügbarkeit keine Kennzahl im Anhang. Wir schreiben Georedundanz, unterbrechungsfreie Stromversorgung, den Betrieb einer Ausweichleitstelle mit definierter Übernahmezeit, Notbetriebskonzepte bei Ausfall einzelner Komponenten und regelmäßige Übungen der Umschaltung aus.

Leitstellen zählen zum Bereich der kritischen Anlagen, wenn die Schwellenwerte der Rechtsverordnung erreicht sind[4]. Für die daraus folgenden Anforderungen an Protokollierung und Angriffserkennung passt unser Muster-LV zum System zur Angriffserkennung unmittelbar an dieses Dokument an.

Migration, Schulung & Preisblatt

Ein Parallelbetrieb zweier Einsatzleitsysteme ist nicht möglich. Das Leistungsverzeichnis fordert deshalb ein Umschaltkonzept mit Zeitfenster, Rückfallebene, Datenübernahme der Stammdaten, Einsatzhistorie und Alarm- und Ausrückeordnung sowie eine Vor-Ort-Präsenz des Auftragnehmers während der Umschaltung. Schulung wird für alle Disponentinnen und Disponenten im Schichtbetrieb geplant, nicht als einmaliger Termin.

Das Preisblatt trennt Lizenzen je Einsatzleitplatz, Servertechnik, Einführung als Festpreis, Schnittstellen einzeln, Schulung je Gruppe und die jährliche Wartung mit Reaktionszeiten. Wir verlangen zusätzlich eine Zusage zur Weiterentwicklung und Ersatzteilversorgung über die geplante Nutzungsdauer, weil diese Systeme länger laufen als die meisten Verträge.

Quellen

  1. Bundesamt für Justiz: „§ 164 TKG: Notrufverbindungen“, gesetze-im-internet.de.
  2. Bundesamt für Justiz: „§ 165 TKG: Umsetzung der Notrufverbindungen“, gesetze-im-internet.de.
  3. Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: „Digitalfunk BOS“, bdbos.bund.de.
  4. Bundesamt für Justiz: „BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)“, gesetze-im-internet.de.

Technische Details

FormatMicrosoft Excel (.xlsx) + PDF
Umfangmehr als 110 Leistungspositionen
SpracheDeutsch
VergaberechtGWB, VgV, UVgO konform
RechtsrahmenTKG, Rettungsdienstrecht der Länder, BSI-KritisV
Stand2026 (regelmäßige Revision)
LieferungLieferung in 5 Werktagen
Leitstelle & BOS

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