Was ist ein Leistungsverzeichnis für Schul-Medientechnik?

Interaktive Displays haben Tafel und Beamer in den meisten Klassenräumen abgelöst. Beschafft werden sie fast immer in Losen über viele Schulen gleichzeitig, mit Montage in den Ferien, Einweisung der Kollegien und Rücknahme der Altgeräte. Das ist weniger ein Technikprojekt als ein Logistikprojekt.

Im Vergabe-Archiv zählen wir 20 Verfahren in den 24 Monaten bis September 2026, davon 16 eigenständige Vergaben. Ausgeschrieben haben unter anderem das Bezirksamt Pankow von Berlin (interaktive Displays für 27 Schulen), der Kommunalservice Mecklenburg mit einer Rahmenvereinbarung zur Erweiterung sowie freie Schulträger für einzelne Standorte.

Der Schwerpunkt unseres Leistungsverzeichnisses liegt auf der produktneutralen Beschreibung. Displays sind ein Markt mit wenigen Herstellern und starken Vertriebsbindungen, und eine Leistungsbeschreibung, die versehentlich auf ein Fabrikat zugeschnitten ist, ist der häufigste Rügegrund in diesem Feld.

Für wen geeignet?

Städte & Schulträger
Landkreise & Länder
Hochschulen & Akademien
Kommunale IT-Dienstleister
Freie Schulträger
Pflege- & Berufsfachschulen

Leistungsumfang des Muster-LV Schul-Medientechnik

Gerätetechnik produktneutral beschrieben

Die Leistung ist so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist, und ein bestimmtes Erzeugnis darf grundsätzlich nicht vorgegeben werden[1]. Wir beschreiben Displays deshalb über Merkmale: Diagonale, Auflösung, Helligkeit und Entspiegelung, Anzahl gleichzeitiger Berührpunkte, Stifterkennung, Anschlüsse, Erweiterungsslot für einen Rechnereinschub und garantierte Ersatzteilversorgung.

Ergänzt wird das um Anforderungen an Ergonomie und Sichtbarkeit aus dem Klassenraum, um Geräuschentwicklung und um die Nutzung ohne Herstellerkonto. Der letzte Punkt wird regelmäßig vergessen und führt dazu, dass Lehrkräfte sich bei einem Anbieter registrieren müssen, um an der Tafel schreiben zu können.

Montage, Elektro & Raumsituation

Wir schreiben Halterungen in drei Varianten aus: feste Wandmontage, höhenverstellbar und fahrbares Stativ, jeweils mit Anforderungen an Tragfähigkeit und Untergrund. Für Altbauten ist die Prüfung der Wandbeschaffenheit eine eigene Position, ebenso Sonderbefestigungen bei Gipskarton oder denkmalgeschützten Oberflächen.

Elektro- und Netzwerkanschluss werden ausdrücklich zugeordnet: Wer stellt die Steckdose, wer die Datendose, wer den Kabelkanal. Dazu kommen Demontage und Entsorgung der Altgeräte, die Wiederherstellung der Wandoberfläche und die Abstimmung der Arbeitszeiten mit dem Schulbetrieb.

Software, Konten & Datenschutz

Zur Lieferung gehört die Tafelsoftware mit Zeitraum der Nutzungsrechte, Aktualisierungen und der Frage, ob sie auch auf Endgeräten der Lehrkräfte genutzt werden darf. Wir fordern die Integration in das vorhandene Geräte- und Nutzermanagement statt eines eigenen Herstellerportals, passend zu unserem Muster-LV zu Mobile Device Management.

Datenschutzseitig verlangen wir Transparenz über alle Datenübertragungen des Geräts, die Abschaltbarkeit von Telemetrie und die Möglichkeit des Betriebs ohne Cloudanbindung. Für die Bedienoberfläche gelten die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik[2].

Rollout, Schulung & Support

Der Rollout wird je Schule und Klassenraum geplant, mit Zeitfenstern in den Ferien, Ansprechpartnern vor Ort, Inbetriebnahme und Funktionstest je Gerät sowie einer Abnahme je Schule. Wir fordern eine Rolloutliste als Liefergegenstand, damit später nachvollziehbar ist, welches Gerät wo hängt und wann die Gewährleistung beginnt.

Die Einweisung erfolgt je Kollegium und nicht als zentrale Veranstaltung, ergänzt um kurze Videoanleitungen. Für den Support fordern wir eine Hotline mit Servicezeiten während der Unterrichtszeit, Vor-Ort-Service mit Reaktionszeit und ein Vorhaltekontingent an Austauschgeräten, weil ein defektes Display sonst den Unterricht für Wochen verändert.

Nachhaltigkeit, Altgeräte & Preisblatt

Bei der Rücknahme gelten die Pflichten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes[3], die wir als Nachweis mit Entsorgungsprotokoll fordern. Ergänzend schreiben wir Energieverbrauch im Betrieb und Standby, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen über die geplante Nutzungsdauer und die Möglichkeit des Akku- oder Modultauschs aus.

Das Preisblatt trennt Display je Größe, Halterung je Variante, Montage je Klassenraum, Software je Lizenzjahr, Schulung je Kollegium und Support je Gerät und Jahr. Optionen für weitere Schulen sind mit Preisbindung ausgeschrieben, weil Förderprogramme wie der DigitalPakt Schule[4] in Tranchen abgerufen werden.

Quellen

  1. Bundesamt für Justiz: „§ 31 VgV: Leistungsbeschreibung, Verbot der Bezugnahme auf bestimmte Erzeugnisse“, gesetze-im-internet.de.
  2. Bundesamt für Justiz: „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“, gesetze-im-internet.de.
  3. Bundesamt für Justiz: „Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)“, gesetze-im-internet.de.
  4. Bundesministerium für Bildung und Forschung: „DigitalPakt Schule“, digitalpaktschule.de.

Technische Details

FormatMicrosoft Excel (.xlsx) + PDF
Umfangmehr als 45 Leistungspositionen
SpracheDeutsch
VergaberechtGWB, VgV, UVgO konform
RechtsrahmenVgV, BITV 2.0, ElektroG, DSGVO
Stand2026 (regelmäßige Revision)
LieferungLieferung in 5 Werktagen
Schul-IT

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