Was ist ein Leistungsverzeichnis für einen KI-Assistenten?

Immer mehr Kommunen und Behörden schreiben einen KI-gestützten Assistenten für den Bürgerservice aus: als Chatbot auf der Website, als Sprachdialogsystem am Telefon oder als Assistent im Bürgerportal. Das Ziel ist überall ähnlich, die Anforderungen sind es selten. Ein tragfähiges Leistungsverzeichnis muss den Anwendungsfall, die Antwortqualität, die Rechtskonformität nach EU AI Act und DSGVO sowie Hosting und Betrieb sauber trennen.

Unser Muster-LV bildet genau diese Struktur ab. Es ist aus der Praxis öffentlicher KI-Beschaffungen entstanden und behandelt die Punkte, die in der ersten Ausschreibungsrunde erfahrungsgemäß fehlen: die Bindung der Antworten an geprüfte Quellen, die Transparenzpflicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die Frage, ob die eingegebenen Daten zum Training verwendet werden dürfen, und einen geordneten Ausstieg aus dem Vertrag.

Für wen geeignet?

Kommunen & Städte
Landkreise & Behörden
Hochschulen
Öffentliche Betriebe

Leistungsumfang des Muster-LV KI-Assistent

Anwendungsfall, Kanäle & Sprachen

Der häufigste Fehler in KI-Ausschreibungen ist ein zu vager Anwendungsfall. „Ein Chatbot für die Website" lässt offen, welche Anliegen der Assistent tatsächlich abschließend bearbeiten soll und welche er nur weiterleitet. Abschnitt A unseres Leistungsverzeichnisses fordert deshalb eine klare Abgrenzung: welche Themen abgedeckt sind, über welche Kanäle der Assistent erreichbar ist, ob eine telefonische Sprachausgabe gefordert ist und welche Sprachen unterstützt werden müssen. Gerade im öffentlichen Sektor ist Mehrsprachigkeit selten optional.

Wir haben diesen Abschnitt bewusst an den Anfang gestellt, weil sich Preis und Aufwand fast vollständig aus dem Anwendungsfall ableiten. Ohne diese Grundlage kalkuliert jeder Anbieter mit eigenen Annahmen, und die Angebote werden unvergleichbar.

KI-Modell, Wissensbasis & Antwortqualität

Ein KI-Assistent ist nur so gut wie die Quellen, an die seine Antworten gebunden sind. Abschnitt B verlangt daher eine nachvollziehbare Anbindung an die geprüfte Wissensbasis der Verwaltung, etwa über ein Verfahren, das Antworten an hinterlegte Dokumente koppelt, statt sie frei zu formulieren. Ebenso verbindlich sind Anforderungen an die Aktualisierung der Wissensbasis und an den Umgang mit Fragen, die außerhalb des Wissens liegen.

Der entscheidende Punkt ist der Umgang mit falschen Antworten. Ein Assistent, der plausibel klingende, aber falsche Auskünfte gibt, schadet mehr als er nützt. Unser Leistungsverzeichnis fordert deshalb messbare Anforderungen an die Antwortqualität, ein definiertes Verhalten bei Unsicherheit und die Möglichkeit, jede Auskunft auf ihre Quelle zurückzuführen.

EU AI Act, DSGVO & Barrierefreiheit

Seit dem 1. August 2024 ist die KI-Verordnung der EU (AI Act) in Kraft, die zentralen Pflichten gelten ab dem 2. August 2026[1]. Für einen Bürger-Assistenten ist vor allem die Transparenzpflicht nach Artikel 50 maßgeblich: Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren[2]. Abschnitt C verankert diese Pflicht ebenso wie die Prüfung, ob der konkrete Anwendungsfall als Hochrisiko-System einzustufen ist, etwa wenn der Assistent über den Zugang zu öffentlichen Leistungen mitentscheidet.

Datenschutz und Barrierefreiheit gehören untrennbar dazu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss der DSGVO genügen, und öffentliche Stellen sind nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten[3]. Beides ist im Leistungsverzeichnis als verbindliche Anforderung hinterlegt, nicht als Wunsch.

Hosting, Datenhaltung & digitale Souveränität

Wo die Daten der Bürgerinnen und Bürger verarbeitet werden und ob sie zum Training des Modells verwendet werden dürfen, ist die politisch heikelste Frage jeder KI-Beschaffung. Abschnitt D fordert deshalb eine klare Regelung zum Hosting-Ort, in der Regel innerhalb der EU oder Deutschlands, und einen ausdrücklichen Ausschluss der Nutzung eingegebener Daten für das Training fremder Modelle, sofern das nicht gesondert vereinbart ist.

Wir haben diesen Abschnitt aus der Erfahrung heraus geschärft, dass gerade die scheinbar günstigsten Angebote ihre Wirtschaftlichkeit oft daraus ziehen, dass Daten in Drittländer fließen oder weiterverwertet werden. Für den öffentlichen Sektor ist digitale Souveränität kein Zusatz, sondern eine Grundvoraussetzung.

Betrieb, menschliche Aufsicht & Exit

Ein Bürger-Assistent braucht einen geregelten Übergang zum Menschen. Abschnitt E fordert eine Eskalation an die zuständige Sachbearbeitung, sobald der Assistent an seine Grenzen stößt, sowie ein laufendes Monitoring der Antwortqualität. Die menschliche Aufsicht ist dabei nicht nur guter Stil, sondern eine Anforderung, die sich unmittelbar aus dem AI Act ableitet.

Zum Betrieb gehört der Ausstieg. Unser Leistungsverzeichnis verankert Exit-Anforderungen ausdrücklich: die Herausgabe der gepflegten Wissensbasis und der Gesprächsverläufe in einem auswertbaren Format sowie die Unterstützung beim Anbieterwechsel. Ohne diese Regelung entsteht eine faktische Bindung an den Anbieter, die im Vergaberecht problematisch ist. Wie andere Auftraggeber vergleichbare Verfahren aufgebaut haben, sehen Sie im Vergabe-Archiv mit über 100.000 realen Vergabeunterlagen.

Quellen

  1. Europäisches Parlament und Rat: „Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)", eur-lex.europa.eu, 2024.
  2. EU Artificial Intelligence Act: „Article 50: Transparency Obligations for Providers and Deployers of Certain AI Systems", artificialintelligenceact.eu, 2024.
  3. Bundesministerium der Justiz: „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)", gesetze-im-internet.de.

Technische Details

FormatMicrosoft Excel (.xlsx) + PDF
Umfangmehr als 40 Leistungspositionen
SpracheDeutsch
VergaberechtGWB, VgV, UVgO konform
NormenEU AI Act, DSGVO, BITV 2.0
Stand2026 (regelmäßige Revision)
LieferungLieferung in 5 Werktagen
KI / Bürgerservice

Muster-LV: KI-Assistent für den Bürgerservice

Einmalig · statt mehrere Tage Konzeptarbeit
€ 930
zzgl. 7% MwSt. = € 995,10 brutto
  • aus realen KI-Beschaffungen entwickelt
  • mehr als 40 Leistungspositionen
  • EU AI Act & DSGVO orientiert
  • GWB / VgV / UVgO konform
  • Chatbot, Voicebot & Bürgerportal
  • Stand 2026 (regelmäßige Revision)
  • E-Mail Support inklusive
Jetzt kaufen → Frage stellen
PayPalVISAAMEXRechnung
Sichere Übertragung

Sie haben Fragen?

Vertriebsteam
Unser Vertriebsteam
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
sales@it-lv.de 06124 6059217