Buchstabe A

Abnahme

Die Abnahme ist die förmliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die gelieferte Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und angenommen wird; mit ihr geht das Risiko auf den Auftraggeber über und beginnen Gewährleistungsfristen zu laufen. In IT-Projekten wird die Abnahme typischerweise nach einem definierten Abnahmetest (UAT) durchgeführt, bei dem festgelegte Akzeptanzkriterien geprüft werden. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme zu Unrecht, riskiert er Verzugszinsen und den Verlust von Gewährleistungsrechten.
Quellen: §640 BGB (Abnahme), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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