Buchstabe A

Anonymisierung

Anonymisierung bezeichnet den unwiderruflichen Prozess, bei dem Daten so verändert werden, dass Personen nicht mehr identifiziert werden können; anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO. Im Gegensatz zur Pseudonymisierung ist das Ergebnis irreversibel, was eine strikte technische Umsetzung erfordert. In IT-Vergaben für Analyse- oder KI-Dienste können Anonymisierungspflichten als Datenschutzanforderung aufgenommen werden, um den DSGVO-Anwendungsbereich zu reduzieren.
Quellen: Art. 4 DSGVO (Begriffsbestimmungen), gesetze-im-internet.de · ENISA: Pseudonymisation, enisa.europa.eu
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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