Buchstabe A

Auftragsbekanntmachung (Contract Notice / Vergabebekanntmachung)

Die Auftragsbekanntmachung ist die EU-weit veröffentlichte Ankündigung eines Vergabeverfahrens, mit der öffentliche Auftraggeber alle interessierten Unternehmen zur Teilnahme auffordern. Sie enthält wesentliche Informationen wie Auftragsgegenstand, geschätzten Auftragswert, Eignungsanforderungen und Fristen; veröffentlicht wird sie verpflichtend im Supplement des Amtsblatts der EU (TED). In IT-Vergaben muss die Bekanntmachung CPV-Codes, technische Spezifikationen und Zuschlagskriterien so präzise beschreiben, dass Bieter informierte Entscheidungen über eine Teilnahme treffen können.
Quellen: §37 VgV (Bekanntmachung), gesetze-im-internet.de · TED: Tenders Electronic Daily, ted.europa.eu
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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