Buchstabe A

Ausschlussgründe

Ausschlussgründe berechtigen oder verpflichten Auftraggeber, Unternehmen von Vergabeverfahren auszuschließen. Zwingende Ausschlussgründe (§123 GWB) umfassen rechtskräftige Verurteilungen wegen Korruption, Betrug oder Geldwäsche; fakultative Gründe (§124 GWB) ermöglichen den Ausschluss bei schwerwiegendem Fehlverhalten, Interessenkonflikten oder erheblichen Schlechtleistungen in früheren Aufträgen. Betroffene Unternehmen können durch Selbstreinigung (§125 GWB) die Ausschlusswirkung beseitigen.
Quellen: §123 GWB, gesetze-im-internet.de · §124 GWB, gesetze-im-internet.de
Im Vergabe-Archiv nach »Ausschlussgründe« suchen →

Passende Insights-Artikel

IT-Markterkundung: Leitfaden für öffentliche Auftraggeber → IT-Vergabe-Ratgeber: Ausschreibungen richtig durchführen →

Verwandte Begriffe

Authentifizierungsprotokoll API-Management Auditprotokoll Audit-Trail Auditierbarkeit

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @