AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflichtbestandteil jeder IT-Beschaffung, bei der der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Er regelt Weisungsbefugnis, technisch-organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer-Management und Löschpflichten. In der Praxis empfiehlt sich die frühzeitige AVV-Prüfung bereits in der Angebotsbewertung, da fehlende oder unvollständige AVV-Entwürfe zum Ausschluss führen können.
Im Vergabe-Archiv nach »AVV« suchen →