Barrierefreiheit (Accessibility / BITV 2.0 / WCAG)
Barrierefreiheit in der IT bezeichnet die Gestaltung digitaler Angebote so, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können, z.B. durch Screenreader-Kompatibilität, ausreichende Kontrastverhältnisse und Tastaturbedienbarkeit. In Deutschland regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0 die Anforderungen für öffentliche Stellen; der europäische Standard EN 301 549 verweist auf WCAG 2.1. Auftraggeber öffentlicher IT-Leistungen müssen Barrierefreiheitsanforderungen als verbindliche Mindestanforderung in Leistungsbeschreibungen aufnehmen und die Konformität bei der Abnahme prüfen.
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