Buchstabe B

Barrierefreiheit (Accessibility / BITV 2.0 / WCAG)

Barrierefreiheit in der IT bezeichnet die Gestaltung digitaler Angebote so, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können, z.B. durch Screenreader-Kompatibilität, ausreichende Kontrastverhältnisse und Tastaturbedienbarkeit. In Deutschland regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0 die Anforderungen für öffentliche Stellen; der europäische Standard EN 301 549 verweist auf WCAG 2.1. Auftraggeber öffentlicher IT-Leistungen müssen Barrierefreiheitsanforderungen als verbindliche Mindestanforderung in Leistungsbeschreibungen aufnehmen und die Konformität bei der Abnahme prüfen.
Quellen: BITV 2.0, gesetze-im-internet.de · BFiT: Barrierefreiheit IT, bfit-bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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