Buchstabe B

Beauftragungskette (Contracting Chain / Sub-Contracting Chain)

Eine Beauftragungskette beschreibt die mehrstufige Struktur von Auftraggeber, Hauptauftragnehmer und Nachunternehmern, die bei komplexen IT-Projekten entsteht und für Auftraggeber besondere Anforderungen an Transparenz, Haftung und Qualitätssicherung mit sich bringt. Öffentliche Auftraggeber müssen nach §36 VgV sicherstellen, dass Nachunternehmer eignungsgeprüft sind und die Eignungsanforderungen des Hauptauftragnehmers spiegeln; unbegrenzte Subvergabe-Kaskaden können vertraglich ausgeschlossen werden. In IT-Sicherheitsvorhaben sollten alle Glieder der Beauftragungskette denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen, da ein schwaches Glied die Gesamtsicherheit des Projekts gefährdet.
Quellen: §36 VgV (Nachunternehmer), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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