Buchstabe B

Beschafferprofil

Das Beschafferprofil ist eine öffentlich zugängliche Internetseite, auf der Auftraggeber Vergabebekanntmachungen, Vergabeunterlagen und Ergebnisse von Verfahren veröffentlichen. Nach §39 VgV kann der Auftraggeber ein Beschafferprofil für Vorabbekanntmachungen nutzen, um potenzielle Bieter frühzeitig über geplante Vergaben zu informieren. In der Praxis werden Beschaffungsprofile auf zentralen Vergabeplattformen (z.B. DTVP, Vergabe24) oder dem Beschaffungsamt des Bundes geführt.
Quellen: §39 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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