Buchstabe B

Beschränkte Ausschreibung

Bei der Beschränkten Ausschreibung fordert der Auftraggeber eine begrenzte Zahl von Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auf, ohne öffentliche Bekanntmachung. Sie ist unterhalb der EU-Schwellenwerte nach §12 UVgO zulässig, wenn die Leistung nicht für den offenen Markt geeignet ist oder Geheimhaltungsinteressen bestehen. Da nur ausgewählte Bieter eingeladen werden, muss der Auftraggeber die Auswahl dokumentieren und eine angemessene Mindestanzahl sicherstellen.
Quellen: §12 UVgO, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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