Buchstabe B

Bewerbungsfrist (Teilnahmefrist / Bewerbungsdeadline)

Die Bewerbungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Interessenten beim nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einen Teilnahmeantrag einreichen müssen. Nach §16 VgV beträgt die Mindestbewerbungsfrist beim nicht offenen Verfahren 30 Tage; bei begründeter Dringlichkeit sind Unterschreitungen unter strengen Voraussetzungen möglich. Im IT-Vergabekontext sollten Auftraggeber ausreichend Bewerbungsfristen einplanen, da IT-Unternehmen für die Zusammenstellung komplexer Eignungsnachweise oft mehr Zeit benötigen als für klassische Dienstleistungen.
Quellen: §16 VgV Fristen, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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