Buchstabe B

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsunterlagen sind alle im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs einzureichenden Dokumente, mit denen ein Unternehmen seine Eignung (wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit) nachweist. Typische Bestandteile sind Umsatznachweise, Referenzlisten, Zertifikate und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen. Auftraggeber dürfen nur Unterlagen verlangen, die für die Eignungsprüfung erforderlich und verhältnismäßig sind; übermäßige Anforderungen begründen Rügerechte der Bewerber.
Quellen: §44 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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