Buchstabe B

Bietereignung (Bidder Suitability / Eignungsprüfung)

Die Bietereignung prüft, ob ein Unternehmen die wirtschaftliche, technische und persönliche Eignung besitzt, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Sie wird auf Basis der geforderten Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen, Zertifikate, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister) bewertet und ist von der inhaltlichen Angebotswertung strikt zu trennen. Auftraggeber müssen Eignungsanforderungen verhältnismäßig festlegen; zu enge Anforderungen können den Wettbewerb unzulässig einschränken und sind vor der Vergabekammer angreifbar.
Quellen: §122 GWB (Eignungskriterien), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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