Buchstabe B

Bietergemeinschaft (Bietergemeinschaft / Konsortium)

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben, um Eignungsanforderungen zu erfüllen oder die Leistungserbringung aufzuteilen. Die Mitglieder haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch; ein bevollmächtigter Vertreter übernimmt die Kommunikation mit dem Auftraggeber. Bietergemeinschaften sind vergaberechtlich zulässig (§43 VgV), solange kein wettbewerbsbeschränkender Charakter vorliegt; kartellrechtlich kritisch sind Gemeinschaften, wenn die Mitglieder auch einzeln hätten bieten können.
Quellen: §43 VgV (Bietergemeinschaften), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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