Buchstabe B

Bieterkonferenz (Bidders Conference / Bietergespräch)

Eine Bieterkonferenz ist eine Informationsveranstaltung, bei der Auftraggeber potenzielle Bieter über den Auftragsgegenstand, die Vergabeunterlagen und das Verfahren informieren und Fragen beantworten. Sie ist besonders bei komplexen IT-Vergaben sinnvoll, um Missverständnisse zu reduzieren und das Qualitätsniveau der Angebote zu erhöhen; sämtliche ausgetauschten Informationen müssen jedoch allen Bietern in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Bieterkonferenzen sind im offenen und nichtoffenen Verfahren zulässig; die Teilnahme ist freiwillig, kann aber als Voraussetzung für die Angebotsabgabe festgesetzt werden.
Quellen: §29 VgV (Kommunikation), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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