Buchstabe B

Bieterschutz (Bidder Protection / Vergaberechtlicher Schutz)

Bieterschutz bezeichnet die Gesamtheit vergaberechtlicher Regelungen, die sicherstellen, dass Bieter im öffentlichen Vergabeverfahren gleichbehandelt werden, diskriminierungsfreien Zugang erhalten und bei Rechtsverletzungen wirksame Rechtsbehelfe einlegen können. Er umfasst das Recht auf Akteneinsicht (§165 GWB), die Vorabinformationspflicht (§134 GWB), das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sowie die sofortige Beschwerde vor dem OLG. In IT-Vergaben ist Bieterschutz besonders relevant, wenn Ausschreibungen technisch so spezifisch formuliert sind, dass faktisch nur ein Anbieter in Betracht kommt.
Quellen: §134 GWB (Vorabinformation), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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