Buchstabe B

Binnenmarktrelevanz

Binnenmarktrelevanz liegt vor, wenn ein Auftrag aufgrund seines Wertes, seiner geografischen Lage oder seines Gegenstands für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von Interesse sein könnte; in diesem Fall gelten EU-Primärrechtspflichten zu Transparenz und Nichtdiskriminierung auch unterhalb der formellen Schwellenwerte. Die Kommission und der EuGH haben die Binnenmarktrelevanz insbesondere bei grenznahen Beschaffungen und IT-Dienstleistungen mit europäischem Marktpotenzial bejaht. Auftraggeber sollten die Binnenmarktrelevanz bei der Wahl des Vergabeverfahrens sorgfältig prüfen, um Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Quellen: §97 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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