Biometrische Authentifizierung (Biometrie / Biometric Authentication)
Biometrische Authentifizierung nutzt physiologische Merkmale wie Fingerabdruck, Iris, Gesicht oder Stimme zur eindeutigen Identifikation von Personen und ersetzt oder ergänzt klassische Passwörter. Im öffentlichen Sektor ist der Einsatz biometrischer Daten datenschutzrechtlich sensibel, da es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO handelt, die nur bei ausreichender Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen. In IT-Vergabeverfahren für Zutrittskontrolle, Personalausweis-Systeme oder hochsichere Authentifizierungslösungen ist eine DSFA nach Art. 35 DSGVO in der Regel Pflicht, bevor biometrische Verfahren eingesetzt werden.
Im Vergabe-Archiv nach »Biometrische Authentifizierung« suchen →