Buchstabe C

Cyber Resilience Act (CRA)

Der Cyber Resilience Act (EU-Verordnung 2024/2847) legt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest, die in der EU in Verkehr gebracht werden; er gilt ab Oktober 2027 vollständig. Hersteller müssen Security-by-Design nachweisen, Schwachstellen aktiv melden und Sicherheitsupdates über den gesamten Produktlebenszyklus bereitstellen. Öffentliche Auftraggeber können und sollten CRA-Konformitätsnachweise als Eignungskriterium oder Zuschlagskriterium in IT-Beschaffungen aufnehmen, sobald die Übergangsfrist abgelaufen ist.
Quellen: ENISA: Cyber Resilience Act, enisa.europa.eu · BSI: Cyber Resilience Act, bsi.bund.de
Im Vergabe-Archiv nach »Cyber Resilience Act« suchen →

Verwandte Begriffe

Change-Management CISO Code Review Codesicherheit Compliance-Report

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @