Buchstabe I

Informationsfreiheit (Freedom of Information / IFG)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG des Bundes) gewährt jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden, sofern keine Ausnahmetatbestände (Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsbelange) greifen. In IT-Vergaben ist Informationsfreiheit relevant, da Vergabeunterlagen, Verträge und Evaluationsergebnisse potenziell IFG-pflichtig sind; Behörden müssen Vertraulichkeitsklauseln in IT-Verträgen sorgfältig mit IFG-Anforderungen abwägen. Auftraggeber sollten Auftragnehmer darauf hinweisen, dass eingereichte Unterlagen im Rahmen von IFG-Anfragen offenzulegen sind, sofern kein berechtigter Schutzinteressen dagegen steht.
Quellen: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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