Inhouse-Vergabe
Eine Inhouse-Vergabe liegt vor, wenn ein Auftraggeber einen Auftrag an eine rechtlich selbständige Einheit vergibt, über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und die mindestens 80 % ihrer Tätigkeit für ihn erbringt (§108 GWB). Das klassische Beispiel sind kommunale IT-Dienstleister, die vollständig im Eigentum einer oder mehrerer Kommunen stehen. Bei Erfüllen aller Voraussetzungen entfällt die Ausschreibungspflicht, was Behörden erhebliche Verfahrenskosten spart.
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