Buchstabe I

Inhouse-Vergabe

Eine Inhouse-Vergabe liegt vor, wenn ein Auftraggeber einen Auftrag an eine rechtlich selbständige Einheit vergibt, über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und die mindestens 80 % ihrer Tätigkeit für ihn erbringt (§108 GWB). Das klassische Beispiel sind kommunale IT-Dienstleister, die vollständig im Eigentum einer oder mehrerer Kommunen stehen. Bei Erfüllen aller Voraussetzungen entfällt die Ausschreibungspflicht, was Behörden erhebliche Verfahrenskosten spart.
Quellen: §108 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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