Buchstabe I

Integrität (Datensintegrität / Schutzziel Integrität)

Integrität ist eines der drei klassischen Schutzziele der Informationssicherheit und bezeichnet die Eigenschaft, dass Daten, Systeme und Prozesse vollständig, korrekt und unverfälscht sind, das heißt nicht unberechtigt verändert wurden. Integritätsverletzungen können durch Angriffe (z.B. Man-in-the-Middle, Ransomware), Softwarefehler oder Übertragungsfehler entstehen. In IT-Vergabeverfahren sollten Auftraggeber Integritätsanforderungen durch konkrete Maßnahmen operationalisieren, z.B. kryptografische Prüfsummen für Software-Updates, digitale Signaturen für Dokumente und Änderungsnachweise in Datenbanken.
Quellen: BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de · NIST CSRC: Integrity, csrc.nist.gov
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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