Buchstabe I

Interessensbekundung

Eine Interessensbekundung (Letter of Intent) ist die unverbindliche Erklärung eines Unternehmens gegenüber dem Auftraggeber, Interesse an einem geplanten Auftrag zu haben. Im Vergaberecht dient sie als Instrument der Markterkundung, bevor die eigentlichen Vergabeunterlagen veröffentlicht werden; sie begründet keinen Anspruch auf Teilnahme oder Zuschlag. Bei öffentlichen Aufträgen muss der Auftraggeber darauf achten, dass aus einer Interessensbekundung keine unzulässige Vorabinformation einzelner Unternehmen entsteht.
Quellen: §28 VgV (Markterkundung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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