Buchstabe I

Interkommunale Kooperation

Interkommunale Kooperation bezeichnet die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung mehrerer Kommunen, etwa beim gemeinschaftlichen Betrieb einer IT-Infrastruktur oder dem Bezug von Cloudleistungen über einen gemeinsamen Rahmenvertrag. Vergaberechtlich ist zu prüfen, ob die Zusammenarbeit als Inhouse-Vergabe, als interkommunale Zusammenarbeit nach §108 GWB oder als reguläre Beschaffung zu qualifizieren ist. Eine sorgfältig strukturierte interkommunale IT-Kooperation kann Skaleneffekte heben und den Vergabeaufwand für jede beteiligte Kommune erheblich reduzieren.
Quellen: §108 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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