Buchstabe I

IT-Sicherheitsgesetz

Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) regelt in Deutschland die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für KRITIS-Betreiber und Bundesbehörden. Die zweite Fassung (IT-SiG 2.0, 2021) erweiterte den KRITIS-Kreis, stärkte die BSI-Befugnisse und führte neue Meldepflichten ein; 2025 folgte das BSIG 2025, das NIS2 umsetzt. Für öffentliche Auftraggeber relevant: Beschaffungen in regulierten Bereichen müssen Dienstleister nach IT-SiG-Anforderungen qualifizieren und nachweislich zertifizierte Komponenten einsetzen.
Quellen: BSI: IT-Sicherheitsgesetz 2.0 · BSIG 2025, gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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