IT-Sicherheitsgesetz
Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) regelt in Deutschland die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für KRITIS-Betreiber und Bundesbehörden. Die zweite Fassung (IT-SiG 2.0, 2021) erweiterte den KRITIS-Kreis, stärkte die BSI-Befugnisse und führte neue Meldepflichten ein; 2025 folgte das BSIG 2025, das NIS2 umsetzt. Für öffentliche Auftraggeber relevant: Beschaffungen in regulierten Bereichen müssen Dienstleister nach IT-SiG-Anforderungen qualifizieren und nachweislich zertifizierte Komponenten einsetzen.
Im Vergabe-Archiv nach »IT-Sicherheitsgesetz« suchen →