Lieferauftrag
Ein Lieferauftrag im Sinne von §103 Abs. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag, der den Kauf, das Leasing, die Miete oder die Pacht von Waren betrifft; im IT-Bereich fallen darunter insbesondere Hardwarebeschaffungen, Softwarelizenzen und Cloudabonnements. Lieferaufträge unterliegen der VgV, wenn der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht; unterhalb kommen UVgO und Landesvergaberecht zur Anwendung. Die Abgrenzung zu Dienstleistungsaufträgen kann bei gemischten IT-Verträgen (Hardware plus Installation plus Support) komplex sein und bestimmt das anzuwendende Vergaberegime.
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