Lieferumfang (Leistungsumfang / Scope of Delivery)
Der Lieferumfang beschreibt verbindlich, welche Hard- und Softwarekomponenten, Dokumentationen, Schulungsleistungen und Nebenleistungen ein Auftragnehmer im Rahmen eines IT-Vertrags bereitzustellen hat. Eine präzise Abgrenzung des Lieferumfangs ist Voraussetzung für eine rechtssichere Abnahme und verhindert spätere Streitigkeiten über Mehr- oder Minderleistungen. Auftraggeber sollten den Lieferumfang in der Leistungsbeschreibung erschöpfend und eindeutig definieren, da Unklarheiten nach §133 BGB zu Lasten des Auftraggebers interpretiert werden können.
Quellen: §433 BGB (Kaufvertrag / Lieferpflicht), gesetze-im-internet.de · §31 VgV (Leistungsbeschreibung), gesetze-im-internet.de
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