Buchstabe N

Nutzungsrecht (Usage Rights / Softwarelizenz / License Grant)

Nutzungsrechte regeln im IT-Vergabevertrag, in welchem Umfang der Auftraggeber die beschaffte Software, Dokumentation oder Daten verwenden darf, z. B. zeitlich unbegrenzt oder auf Vertragslaufzeit begrenzt, für eine bestimmte Nutzeranzahl oder einen bestimmten Zweck. Die EVB-IT Überlassung Typ A und B unterscheiden zwischen dauerhafter Rechteübertragung und befristeter Nutzungsüberlassung. Auftraggeber müssen sicherstellen, dass Nutzungsrechte auch Unterauftragnehmer und Nachfolgeanbieter umfassen und Backup- sowie Archivierungsrechte vertraglich abgedeckt sind, um Lock-in-Effekte nach Vertragsende zu vermeiden.
Quellen: §69a UrhG (Computerprogramme), gesetze-im-internet.de · EVB-IT Vertragswerk, cio.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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