Nutzungsrecht (Usage Rights / Softwarelizenz / License Grant)
Nutzungsrechte regeln im IT-Vergabevertrag, in welchem Umfang der Auftraggeber die beschaffte Software, Dokumentation oder Daten verwenden darf, z. B. zeitlich unbegrenzt oder auf Vertragslaufzeit begrenzt, für eine bestimmte Nutzeranzahl oder einen bestimmten Zweck. Die EVB-IT Überlassung Typ A und B unterscheiden zwischen dauerhafter Rechteübertragung und befristeter Nutzungsüberlassung. Auftraggeber müssen sicherstellen, dass Nutzungsrechte auch Unterauftragnehmer und Nachfolgeanbieter umfassen und Backup- sowie Archivierungsrechte vertraglich abgedeckt sind, um Lock-in-Effekte nach Vertragsende zu vermeiden.
Im Vergabe-Archiv nach »Nutzungsrecht« suchen →