Buchstabe O

Outsourcing (IT-Outsourcing / Auslagerung)

IT-Outsourcing bezeichnet die vollständige oder teilweise Übertragung von IT-Funktionen, Prozessen oder Infrastrukturen an einen externen Dienstleister, verbunden mit einem Dienstleistungsvertrag und klaren SLAs. Im öffentlichen Bereich muss Outsourcing vergaberechtlich korrekt ausgeschrieben werden; zudem erfordern datenschutzrechtliche Anforderungen (DSGVO Art. 28) eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung und regelmäßige Überprüfung des Auftragnehmers. Auftraggeber sollten bei IT-Outsourcing-Projekten Exit-Strategien, Datenmigrationspläne und Mindeststandards für die Informationssicherheit des Dienstleisters von Beginn an vertraglich festlegen.
Quellen: BSI IT-Grundschutz OPS.2.3, bsi.bund.de · ENISA: Cloud Outsourcing, enisa.europa.eu
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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