Offenes Verfahren
Das offene Verfahren ist das Regelverfahren für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (§15 VgV): Der Auftraggeber veröffentlicht die Ausschreibungsunterlagen öffentlich, und jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen. Die Mindestfrist beträgt 35 Tage ab Versand der Bekanntmachung, verkürzbar auf 30 Tage bei vollständig elektronischer Bereitstellung. In der IT-Beschaffung ist das offene Verfahren die häufigste Wahl, da es maximalen Wettbewerb sicherstellt.
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