Buchstabe O

Offenes Verfahren

Das offene Verfahren ist das Regelverfahren für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (§15 VgV): Der Auftraggeber veröffentlicht die Ausschreibungsunterlagen öffentlich, und jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen. Die Mindestfrist beträgt 35 Tage ab Versand der Bekanntmachung, verkürzbar auf 30 Tage bei vollständig elektronischer Bereitstellung. In der IT-Beschaffung ist das offene Verfahren die häufigste Wahl, da es maximalen Wettbewerb sicherstellt.
Quellen: §15 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
Im Vergabe-Archiv nach »Offenes Verfahren« suchen →

Passende Insights-Artikel

Bieterfragen im Vergabeverfahren: Leitfaden für Auftraggeber → Direktvergabe bei IT-Beschaffungen: Wann sie zulässig ist und wann nicht → Ausschreibungsportale Deutschland: Praxisüberblick 2026 →

Verwandte Begriffe

Offensive Security OpenAPI Open Standards Open-Source-Software Open Source License Compliance

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @