Buchstabe P

Planungswettbewerb

Ein Planungswettbewerb nach §§69 ff. VgV ist ein Verfahren, bei dem Auftraggeber einen Wettbewerb um Pläne oder Entwürfe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus, der Architektur oder der Datenverarbeitung durchführen. Ein unabhängiges Preisgericht bewertet die Einsendungen anhand vorab veröffentlichter Kriterien; der Gewinner erhält einen Preis und in der Regel den Folgeauftrag. Im IT-Bereich kommt das Instrument bei der Konzeption komplexer Systemarchitekturen oder digitaler Infrastrukturen zum Einsatz.
Quellen: §69 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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