Buchstabe P

Preisprüfung

Die Preisprüfung ist die Überprüfung der Angemessenheit und Auskömmlichkeit von Angebotspreisen durch den Auftraggeber, bevor der Zuschlag erteilt wird; Rechtsgrundlagen sind §60 VgV (Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigen Preisen) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Bei öffentlichen IT-Aufträgen mit Preisen unterhalb der Markvergleichswerte oder bei deutlichen Abweichungen vom nächstniedrigen Angebot muss der Auftraggeber den Bieter zur Aufklärung auffordern. Ergibt die Preisprüfung, dass der Preis trotz Aufklärung nicht erklärbar ist, darf das Angebot ausgeschlossen werden.
Quellen: §60 VgV (Ungewöhnlich niedrige Angebote), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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