Buchstabe P

Produkthaftung (Product Liability / ProdHaftG)

Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) verpflichtet Hersteller von fehlerhaften Produkten zum Schadensersatz ohne Verschuldensnachweis; im IT-Kontext ist die Anwendbarkeit auf Software traditionell umstritten, wird aber durch den Cyber Resilience Act (CRA) für Produkte mit digitalen Elementen neu definiert. Für IT-Ausschreibungen bedeutet das: Auftraggeber müssen bei der Beschaffung von Standardsoftware prüfen, inwieweit Produkthaftungsansprüche vertraglich ausgeschlossen oder begrenzt sind und ob der CRA ab 2027 zusätzliche Hersteller-Pflichten zur Schwachstellenbehebung begründet. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 erstreckt ausdrücklich auch auf Software.
Quellen: ProdHaftG, gesetze-im-internet.de · Cyber Resilience Act, eur-lex.europa.eu
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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