Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ersetzt direkte Identifikatoren (Name, Adresse, Kennnummer) durch Pseudonyme, sodass ein Personenbezug nur mit Kenntnis eines zusätzlichen Schlüssels wiederherstellbar ist (Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Im Gegensatz zur Anonymisierung bleibt der Personenbezug potenziell rekonstruierbar; pseudonymisierte Daten bleiben daher personenbezogene Daten und unterliegen weiterhin der DSGVO. In IT-Vergaben für Testumgebungen, Analytics-Plattformen und Forschungsdatenbanken ist Pseudonymisierung als Datenschutzmaßnahme vertraglich zu verankern und die Schlüsselverwaltung klar zu regeln.
Quellen: Art. 4 Nr. 5 DSGVO, gesetze-im-internet.de · ENISA: Pseudonymisation Techniques and Best Practices
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