Buchstabe S

Subunternehmer

Subunternehmer (auch Nachunternehmer) sind Unternehmen, die vom Hauptauftragnehmer beauftragt werden, Teile des öffentlichen Auftrags auszuführen; §36 VgV regelt die Pflicht zur Benennung vorgesehener Subunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers. Der Hauptauftragnehmer bleibt dem Auftraggeber gegenüber vollumfänglich für die Vertragserfüllung verantwortlich; die Eignungsanforderungen gelten entsprechend für die eingesetzten Subunternehmer. In IT-Projekten ist die Subunternehmerkette besonders sicherheitsrelevant, da Drittanbieter häufig kritische Systemkomponenten oder Hosting-Dienste liefern.
Quellen: §36 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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