Buchstabe T

TOM (Technische und Organisatorische Maßnahmen)

Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) sind die konkreten Schutzmaßnahmen, die ein Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher nach Art. 32 DSGVO ergreifen muss, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten. Sie umfassen Maßnahmen zur Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabe-, Eingabe-, Auftrags-, Verfügbarkeits- und Trennungskontrolle. In IT-Vergaben mit Auftragsverarbeitung müssen Auftraggeber ein TOM-Dokument des Bieters einfordern und prüfen, ob die Maßnahmen dem konkreten Verarbeitungsrisiko (Datenkategorie, Volumen, Verarbeitungskontext) entsprechen.
Quellen: Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung), gesetze-im-internet.de · BSI: Datenschutz und IT-Sicherheit, bsi.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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