Buchstabe V

Verdingungsordnung

Der Begriff Verdingungsordnung ist die ältere Bezeichnung für die deutschen Regelwerke zur Auftragsvergabe, insbesondere VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und VOL (Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen); heute weitgehend durch die Begriffe VOB und VOL/A ersetzt. Im Sprachgebrauch älterer Verträge, Gerichtsentscheidungen und Kommentare findet sich der Begriff noch häufig. Für IT-Verantwortliche ist die historische Einordnung relevant, wenn ältere Rahmenverträge oder Vergabevermerke gesichtet werden, die auf die Verdingungsordnungen verweisen.
Quellen: Bundeskartellamt: Rechtsgrundlagen Vergaberecht · §97 GWB, gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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