Buchstabe V

Vendor-Lock-in

Vendor-Lock-in beschreibt eine Abhängigkeitssituation, in der ein Auftraggeber nach Zuschlag nicht ohne erheblichen Aufwand auf einen anderen Anbieter wechseln kann, etwa durch proprietäre Datenformate, fehlende Exportschnittstellen oder exklusive Wartungsrechte. Im öffentlichen IT-Einkauf sind Ausstiegsstrategien, Datenportabilität und offene Standards als Anforderungen in Leistungsverzeichnissen zu verankern. Das E-Government-Gesetz des Bundes fördert den Einsatz offener Standards und Open-Source-Software, um Abhängigkeiten zu reduzieren.
Quellen: E-Government-Gesetz (EGovG), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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