Buchstabe V

Verfügbarkeit (Availability / Systemverfügbarkeit)

Verfügbarkeit ist eines der drei klassischen Schutzziele der Informationssicherheit und bezeichnet die Eigenschaft von Systemen, Diensten und Daten, für berechtigte Nutzer zum gewünschten Zeitpunkt zugänglich und funktionsfähig zu sein. In IT-Serviceverträgen wird Verfügbarkeit typischerweise als prozentualer Wert über einen definierten Zeitraum ausgedrückt, z.B. 99,9% Verfügbarkeit pro Monat entspricht maximal ~43 Minuten Ausfallzeit. In IT-Vergabeverfahren sollten Auftraggeber Verfügbarkeitsanforderungen präzise definieren, Messmethoden festlegen und Vertragsstrafen für Unterschreitungen sowie Ausnahmen (geplante Wartungsfenster) klar regeln.
Quellen: BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de · NIST CSRC: Availability, csrc.nist.gov
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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