Buchstabe V

Verfügbarkeitserklärung

Eine Verfügbarkeitserklärung ist eine Eigenerklärung, in der ein Bieter bestätigt, dass er die genannten Mitarbeiter, Ressourcen oder Kapazitäten für die Leistungserbringung tatsächlich einsetzen kann und wird. In IT-Vergaben werden sie häufig für Schlüsselpersonal (Projektleitung, Sicherheitsbeauftragte) gefordert. Obwohl nicht gesondert im GWB geregelt, ist ihr Wahrheitsgehalt bindend; falsche Erklärungen begründen einen Ausschlussgrund wegen unzutreffender Angaben nach §124 GWB.
Quellen: §124 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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