Buchstabe V

Vergabeakte

Die Vergabeakte ist die vollständige Dokumentation eines Vergabeverfahrens, die der Auftraggeber von Beginn an fortlaufend in Textform zu führen hat (§8 VgV). Sie umfasst Bedarfsermittlung, Markterkundung, Vergabeunterlagen, alle Bieterkommunikation, Angebote, Wertungsentscheidungen und den Vergabevermerk. Bei Nachprüfungsverfahren bildet die Vergabeakte die Entscheidungsgrundlage der Vergabekammer; unvollständige Aktenlage geht zu Lasten des Auftraggebers.
Quellen: §8 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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