Buchstabe V

Vergabebekanntmachung

Die Vergabebekanntmachung ist die formelle Veröffentlichung eines Vergabeverfahrens und enthält alle für Bieter wesentlichen Informationen: Auftragsgegenstand, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Fristen und Kontaktdaten. Oberhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt die Bekanntmachung über TED im eForms-Format; unterhalb über nationale Portale wie den Bundesanzeiger oder regionale Vergabeplattformen. Fehler oder unklare Angaben in der Bekanntmachung können die Grundlage für Bieterrügen bilden und das Verfahren verzögern.
Quellen: §37 VgV (Bekanntmachung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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